BGBl. II Nr. 375/2019
Änderung der Zustelldiensteverordnung
Verordnung der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, mit der die Zustelldiensteverordnung geändert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 1geändertAbs 1
Allgemeine Bestimmungen
§ 1.
(1) Diese Verordnung trifft Regelungen über die für die ordnungsgemäße Erbringung der Zustellleistung erforderliche technische und organisatorische Leistungsfähigkeit sowie die rechtliche, insbesondere datenschutzrechtliche Verlässlichkeit der Zustelldienste (§ 30 Abs. 1 des Zustellgesetzes - – ZustG, BGBl. Nr. 200/1982, in der Fassung des Verwaltungsverfahrens- und Zustellrechtsänderungsgesetzes 2007, Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 5/2008 104/2018).
(2) Soweit in dieser Verordnung auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise.