BGBl. II Nr. 404/2019
Einrichtung von Außenstellen in Justizanstalten
Verordnung des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz über die Einrichtung von Außenstellen in Justizanstalten
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 2neu
Paragraph 2,
In der Justizanstalt Schwarzau ist eine Außenstelle der Justizanstalt Wien-Josefstadt eingerichtet.