BGBl. II Nr. 404/2019
Einrichtung von Außenstellen in Justizanstalten
Verordnung des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz über die Einrichtung von Außenstellen in Justizanstalten
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 3neu
Paragraph 3,
In der Justizanstalt Wien-Favoriten ist eine Außenstelle der Justizanstalt Göllersdorf eingerichtet.