BGBl. II Nr. 404/2019
Einrichtung von Außenstellen in Justizanstalten
Verordnung des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz über die Einrichtung von Außenstellen in Justizanstalten
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 4neu
Paragraph 4,
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2020 in Kraft.