BGBl. II Nr. 411/2019
Versicherungsunternehmen Meldeverordnung 2020 sowie Änderung der FMA-Incoming-Plattformverordnung
Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA), mit der die Versicherungsunternehmen Meldeverordnung 2020 erlassen und die FMA-Incoming-Plattformverordnung geändert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 4neu
Form der Informationsübermittlung
Paragraph 4,
Inhalt und Gliederung der gemäß Paragraphen eins und 2 übermittelten Daten haben den in der Anlage 1 enthaltenen Spezifikationen zu entsprechen. Abweichend hiervon haben übermittelte Daten gemäß Paragraphen eins und 2 von inländischen Zweigniederlassungen von Drittland-Versicherungsunternehmen und Drittland-Rückversicherungsunternehmen hinsichtlich Inhalt und Gliederung den Spezifikationen der Anlage 2 zu entsprechen.