Absatz eins,Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2020 in Kraft. Sie ist auf Grundrechtsbeschwerden anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2019 eingebracht werden.
BGBl. II Nr. 416/2019
Grundrechtsbeschwerdekosten-Verordnung 2020 – GRBKV 2020
Verordnung des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz über die Höhe der Beschwerdekosten nach dem Grundrechtsbeschwerde-Gesetz (Grundrechtsbeschwerdekosten-Verordnung 2020 – GRBKV 2020)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 2neu
Paragraph 2,
- Absatz 2,Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung der Bundesministerin für Justiz über die Höhe der Beschwerdekosten nach dem Grundrechtsbeschwerde-Gesetz, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 321 aus 2008,, außer Kraft. Sie ist jedoch auf Grundrechtsbeschwerden, die vor dem 1. Jänner 2020 eingebracht worden sind, weiterhin anzuwenden.