BGBl. II Nr. 427/2019
Festsetzung der Beträge und Aufteilungsschlüssel für die Beiträge der Träger der Sozialversicherung für die Krankenanstaltenfinanzierung
Verordnung der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz über die Festsetzung der Beträge und Aufteilungsschlüssel für die Beiträge der Träger der Sozialversicherung für die Krankenanstaltenfinanzierung
Änderungen durch diese Kundmachung
Festsetzung der Beträge und Aufteilungsschlüssel für die Beiträge der Träger der Sozialversicherung für die Krankenanstaltenfinanzierung
neu
§ 0↗RIS↗
§ 4neu
Wirksamkeitsbeginn
Paragraph 4,
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2020 in Kraft.