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BGBl. II Nr. 427/2019

kundgemacht 20.12.2019 RIS↗
Festsetzung der Beträge und Aufteilungsschlüssel für die Beiträge der Träger der Sozialversicherung für die Krankenanstaltenfinanzierung
Verordnung der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz über die Festsetzung der Beträge und Aufteilungsschlüssel für die Beiträge der Träger der Sozialversicherung für die Krankenanstaltenfinanzierung
Kundmachung BGBl. II Nr. 427/2019× zu Festsetzung der Beträge und Aufteilungsschlüssel für die Beiträge der Träger der Sozialversicherung für die Krankenanstaltenfinanzierung×

Änderungen durch diese Kundmachung

Festsetzung der Beträge und Aufteilungsschlüssel für die Beiträge der Träger der Sozialversicherung für die Krankenanstaltenfinanzierung neu § 0↗RIS↗
§ 4neu
in Kraft ab 01.01.2020 · idF BGBl. II Nr. 427/2019 § 4↗RIS↗

Wirksamkeitsbeginn

Paragraph 4,

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2020 in Kraft.