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BGBl. II Nr. 43/2019

kundgemacht 14.02.2019 RIS↗
Übertragung des Rechtes zur Ernennung von Bundesbeamten an Leiter von nachgeordneten Dienstbehörden
Verordnung des Bundesministers für Landesverteidigung betreffend die Übertragung des Rechtes zur Ernennung von Bundesbeamten an Leiter von nachgeordneten Dienstbehörden
Kundmachung BGBl. II Nr. 43/2019× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Übertragung des Rechtes zur Ernennung von Bundesbeamten an Leiter von nachgeordneten Dienstbehörden neu § 0↗RIS↗
§ 2neu
in Kraft ab 01.04.2019 · idF BGBl. II Nr. 43/2019 § 2↗RIS↗

Paragraph 2,

Soweit sich die in dieser Verordnung verwendeten Bezeichnungen auf natürliche Personen beziehen, gilt die gewählte Form für alle Geschlechter.