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BGBl. II Nr. 430/2019

kundgemacht 20.12.2019 RIS↗
Pflanzenschutzverordnung 2019
Verordnung der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus über Maßnahmen zum Schutz vor Pflanzenschädlingen (Pflanzenschutzverordnung 2019)
Kundmachung BGBl. II Nr. 430/2019× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Pflanzenschutzverordnung 2019 neu § 0↗RIS↗
§ 5neu
in Kraft ab 14.12.2019 · idF BGBl. II Nr. 430/2019 § 5↗RIS↗

Behandlung

Paragraph 5,

  1. Absatz eins,Wenn an Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen, oder Gegenständen anlässlich der Untersuchung gemäß Artikel 22 der Verordnung (EU) 2017/625 die Anwesenheit von Quarantäneschädlingen festgestellt wird, dürfen diese unter amtlicher Überwachung mit geeigneten Pflanzenschutzmaßnahmen, insbesondere mit geeigneten, zugelassenen Pflanzenschutzmitteln behandelt werden, um eine Ausbreitung von Quarantäneschädlingen zu verhindern. Im Anschluss an eine effektive Behandlung darf ein entsprechender Pflanzenpass ausgestellt werden, wenn als Folge der Behandlung die Bedingungen des Artikels 5 der Verordnung (EU) 2016 aus 2031, als erfüllt angesehen werden können.
  2. Absatz 2,Derartige Behandlungen dürfen unter folgenden Voraussetzungen durchgeführt werden:
    1. Ziffer eins
      Die Behandlung ist so oft durchzuführen, bis angenommen werden kann, dass der betreffende Schadorganismus nicht mehr lebt, wobei der Betrieb das Risiko des Erfolges der Behandlung bzw. der Lebenserhaltung der Pflanzen während der Behandlung trägt;
    2. Ziffer 2
      Die betreffenden Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse oder Gegenstände sind einer neuerlichen Untersuchung zu unterziehen;
    3. Ziffer 3
      Wird anlässlich dieser durchzuführenden Untersuchung, gegebenenfalls mit einem dem Stand der Wissenschaft und Technik entsprechenden Laborverfahren, die Anwesenheit des betreffenden Schadorganismus nochmals festgestellt, so ist für die betreffenden Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse oder Gegenstände die Ausstellung eines Pflanzenpasses nicht möglich, da in diesem Fall eine Ausbreitung des betreffenden Schadorganismus nicht ausgeschlossen werden kann.