Räumlich: Das Gebiet der Republik Österreich.
BGBl. II Nr. 62/2019
Festsetzung der Lehrlingsentschädigung für Zahntechniker und Zahntechnikerinnen
Verordnung des Bundeseinigungsamtes beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz, mit der die Lehrlingsentschädigung für Zahntechniker und Zahntechnikerinnen festgesetzt wird
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 1neu
Lehrlingsentschädigung für Zahntechniker und Zahntechnikerinnen
L 2/2019/XXII/96/1
Geltungsbereich
Paragraph eins,
- Litera a
- Litera bFachlich und persönlich: Lehrberechtigte im Sinne des Berufsausbildungsgesetzes, die Lehrlinge im Lehrberuf Zahntechnik ausbilden und im Rahmen dieser Ausbildung verwenden sowie Lehrlinge im Lehrberuf Zahntechnik, die bei diesen Lehrberechtigten beschäftigt sind.