BGBl. II Nr. 72/2019
Geschäftsordnung der Begutachtungskommission für leitende Funktionen im Schuldienst
Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung, mit der die Geschäftsordnung der Begutachtungskommission für leitende Funktionen im Schuldienst erlassen wird
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 15neu
3. Abschnitt
Schlussbestimmungen
Ausfertigungen
Paragraph 15,
Schriftstücke, die im Namen der Begutachtungskommission ausgefertigt werden, sind von der Vorsitzenden oder von dem Vorsitzenden zu unterzeichnen.