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BGBl. II Nr. 72/2019

kundgemacht 14.03.2019 RIS↗
Geschäftsordnung der Begutachtungskommission für leitende Funktionen im Schuldienst
Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung, mit der die Geschäftsordnung der Begutachtungskommission für leitende Funktionen im Schuldienst erlassen wird
Kundmachung BGBl. II Nr. 72/2019× zu Geschäftsordnung der Begutachtungskommission für leitende Funktionen im Schuldienst×

Änderungen durch diese Kundmachung

Geschäftsordnung der Begutachtungskommission für leitende Funktionen im Schuldienst neu § 0↗RIS↗
§ 15neu
in Kraft ab 15.03.2019 · idF BGBl. II Nr. 72/2019 § 15↗RIS↗

3. Abschnitt
Schlussbestimmungen

Ausfertigungen

Paragraph 15,

Schriftstücke, die im Namen der Begutachtungskommission ausgefertigt werden, sind von der Vorsitzenden oder von dem Vorsitzenden zu unterzeichnen.