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BGBl. II Nr. 85/2019

kundgemacht 29.03.2019 RIS↗
Erlassung einer Mustergeschäftsordnung für den Verwaltungsrat
Verordnung der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz, mit der eine Mustergeschäftsordnung für den Verwaltungsrat erlassen wird
Kundmachung BGBl. II Nr. 85/2019× zu Erlassung einer Mustergeschäftsordnung für den Verwaltungsrat×

Änderungen durch diese Kundmachung

Erlassung einer Mustergeschäftsordnung für den Verwaltungsrat neu § 0↗RIS↗
§ 1neu
in Kraft ab 01.04.2019 · idF BGBl. II Nr. 85/2019 § 1↗RIS↗

Geltungsbereich

Paragraph eins,

  1. Absatz eins,Die dieser Verordnung als Anlage angeschlossene Mustergeschäftsordnung gilt für die Tätigkeit der Verwaltungsräte der Sozialversicherungsträger.
  2. Absatz 2,Die Obliegenheiten und laufenden Angelegenheiten, die der Verwaltungsrat zur Erledigung übertragen hat, sind im Anhang zur Mustergeschäftsordnung festgehalten; dieser Anhang ist integrierender Bestandteil der Mustergeschäftsordnung.
  3. Absatz 3,Für die Zeit vom 1. April 2019 bis zum Ablauf des 31. Dezember 2019 gilt die angeschlossene Mustergeschäftsordnung samt Anhang auch für die Überleitungsausschüsse.