BGBl. I Nr. 10/2019
Wahltage der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftswahlen 2019
Bundesgesetz über die Wahltage der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftswahlen 2019
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 1neu
Paragraph eins,
Die Wahlen in sämtliche Organe der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft, der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaften und in die Hochschulvertretungen und Studienvertretungen an Bildungseinrichtungen, an denen keine Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft eingerichtet ist, können im Jahr 2019, abweichend von Paragraph 43, Absatz 2, erster Satz des Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetzes 2014 – HSG 2014, auch von Montag bis Mittwoch einer Woche durchgeführt werden.