Absatz eins,In die Heimordnung sind jene Bestimmungen aufzunehmen, die das reibungslose Zusammenleben der Heimbewohner und die Benutzung des Studentenheimes regeln. Die Heimordnung hat jedenfalls Regelungen in den folgenden Angelegenheiten zu enthalten:
- Ziffer einsInformation der Studierende Anmerkung, richtig: Studierenden) im Sinne dieses Bundesgesetzes;
- Ziffer 2unter Beachtung des Heimstatuts sowie der allgemein festgelegten Sicherheits- und Ordnungsvorschriften
- Litera adie Benützung der vom Heimträger als solche bezeichneten Gemeinschaftsräume einschließlich der Küchen;
- Litera bdie Durchführung religiöser, kultureller, sportlicher, gesellschaftlicher und sonstiger Veranstaltungen;
- Ziffer 3die Organe der Vertretung der Heimbewohner (zB Heimvollversammlung, Stockwerks- oder Gruppenversammlung, Heimvertretung, Stockwerks- bzw. Gruppenvertretung);
- Ziffer 4die Anzahl der Mitglieder der Heimvertretung sowie das Verfahren zur Wahl der Heimvertretung sowie allfälliger Stockwerks- bzw. Gruppenvertretungen;
- Ziffer 5Richtlinien für die Vergabe der Zimmer;
- Ziffer 6Richtlinien für den Empfang von Besuchen durch Hausangehörige und hausfremde Personen;
- Ziffer 7Richtlinien über die Veränderung des Heimplatzes und den Betrieb elektrischer Geräte.