Absatz eins,Mit diesem Bundesgesetz werden die Anforderungen an die Barrierefreiheit für die Websites und mobilen Anwendungen des Bundes festgelegt, damit diese für die Nutzer, insbesondere für Menschen mit Behinderungen, besser zugänglich werden.
BGBl. I Nr. 59/2019
Web-Zugänglichkeits-Gesetz – WZG
Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen des Bundes (Web-Zugänglichkeits-Gesetz – WZG) erlassen wird
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 1neu
Gegenstand und Ziele des Gesetzes
Paragraph eins,
- Absatz 2,Durch dieses Bundesgesetz wird die Richtlinie (EU) 2016/2102, Amtsblatt Nummer L 327 vom 2.12.2016 Seite 1 (im Folgenden: Web-Zugänglichkeits-RL), umgesetzt.