BGBl. I Nr. 59/2019
Web-Zugänglichkeits-Gesetz – WZG
Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen des Bundes (Web-Zugänglichkeits-Gesetz – WZG) erlassen wird
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 7neu
Personenbezogene Bezeichnungen
Paragraph 7,
Alle in diesem Bundesgesetz verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gelten gleichermaßen für Personen sowohl des weiblichen als auch männlichen Geschlechts.