Internationaler Güterverkehr Regionalverkehr
§ 1g.
Internationaler Güterverkehr ist jener Verkehr, bei dem der Zug mindestens eine Grenze eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, einer Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweizerischen Eidgenossenschaft überquert; der Zug kann erweitert und/oder geteilt werden, und die verschiedenen Zugabschnitte können unterschiedliche Abfahrts- und Bestimmungsorte haben, sofern alle Schienenfahrzeuge mindestens eine Grenze überqueren. Regionalverkehr ist jener Verkehr, der den Verkehrsbedarf einer Region deckt.
Anmerkung
jetzt § 1h
Schlagworte
Abfahrtsort