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BGBl. II Nr. 136/2020

kundgemacht 08.04.2020 RIS↗
Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an Kollegs berufsbildender höherer Schulen (ausgenommen Kollegs der Bildungsanstalten) sowie Änderung der Bekanntmachung der Lehrpläne für den katholischen Religionsunterricht an Kollegs der Handelsakademien und der Bekanntmachung der Lehrpläne für den katholischen Religionsunterricht an Kollegs höherer technischer und gewerblicher Lehranstalten
Bekanntmachung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung mit der der Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an Kollegs berufsbildender höherer Schulen (ausgenommen Kollegs der Bildungsanstalten) bekannt gemacht wird sowie die Bekanntmachung der Lehrpläne für den katholischen Religionsunterricht an Kollegs der Handelsakademien und die Bekanntmachung der Lehrpläne für den katholischen Religionsunterricht an Kollegs höherer technischer und gewerblicher Lehranstalten geändert werden
Kundmachung BGBl. II Nr. 136/2020× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an Kollegs berufsbildender höherer Schulen (ausgenommen Kollegs der Bildungsanstalten) neu § 0↗RIS↗
§ 1neu
in Kraft ab 01.09.2020 · idF BGBl. II Nr. 136/2020 § 1↗RIS↗

Paragraph eins,

Der in der Anlage wiedergegebene Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an Kollegs für berufsbildende höhere Schulen (ausgenommen Kollegs der Bildungsanstalten) wurde von der Katholischen Kirche erlassen und wird hiermit gemäß Paragraph 2, Absatz 2, des Religionsunterrichtsgesetzes bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung und die Anlage zu dieser Bekanntmachung treten mit 1. September 2020 an die Stelle der Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 416 aus 1989,.