BGBl. II Nr. 173/2020
COVID-19-Studienförderungsverordnung – C-StudFV
Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung über studienförderungsrechtliche Sondervorschriften aufgrund von COVID-19 (COVID-19-Studienförderungsverordnung – C-StudFV)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 2neu
Sondervorschrift zum Anspruch auf Studienförderung
Paragraph 2,
Ein im Sommersemester 2020 bestehender Anspruch auf Studienförderung bleibt aufrecht, auch wenn eine überwiegende Behinderung am Studium als Folge der COVID-19-bedingten Einschränkungen des Hochschulbetriebs vorliegt.