BGBl. II Nr. 185/2020
Änderung der Verordnung über Maßnahmen zur Sicherstellung der Integrität von im notariellen Bereich verwendeten elektronisch unterstützten Identifikationsverfahren
Verordnung der Bundesministerin für Justiz, mit der die Verordnung über Maßnahmen zur Sicherstellung der Integrität von im notariellen Bereich verwendeten elektronisch unterstützten Identifikationsverfahren geändert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 6geändertAbs 1; Abs 2 (neu)
Inkrafttreten
§ 6.
(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2019 in Kraft.
(2) Die Änderung des Verordnungstitels und § 5a treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung der Verordnung BGBl. II Nr. 185/2020 in Kraft. § 5a tritt mit Ablauf des 30. Juni 2020 außer Kraft.