BGBl. II Nr. 205/2020
Jachtverordnung – JachtVO
Verordnung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, mit der die Zulassung und die Führung von Jachten auf See geregelt werden (Jachtverordnung – JachtVO)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 3neu
2. Teil
JACHTZULASSUNG
Geltungsbereich
Paragraph 3,
Die Vorschriften dieses Teiles gelten für die Zulassung von Jachten zur Seeschifffahrt.