Rechtstracker.at

BGBl. II Nr. 277/2020

kundgemacht 24.06.2020 RIS↗
Fertigungsmesstechnik-Ausbildungsordnung
Verordnung der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort über die Berufsausbildung im Lehrberuf Fertigungsmesstechnik (Fertigungsmesstechnik-Ausbildungsordnung)
Kundmachung BGBl. II Nr. 277/2020× zu Fertigungsmesstechnik-Ausbildungsordnung×

Änderungen durch diese Kundmachung

Fertigungsmesstechnik-Ausbildungsordnung neu § 0↗RIS↗
§ 12neu
in Kraft ab 01.07.2020 · idF BGBl. II Nr. 277/2020 § 12↗RIS↗

Evaluierung

Paragraph 12,

 Die Zweckmäßigkeit der Ausbildung im Lehrberuf Fertigungsmesstechnik ist mit wissenschaftlicher Begleitung zu evaluieren. Der Bundes-Berufsausbildungsbeirat hat bis zum 30. Juni 2026 ein Gutachten (Befund, Motivenbericht und Schlussfolgerungen) über die Überführung des Lehrberufes Fertigungsmesstechnik in die Regelausbildung an die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort zu erstatten. Sofern bei der Erarbeitung eines Gutachtens keine Stimmeneinhelligkeit zustande kommt, ist gemäß Paragraph 31, Absatz 7, des Berufsausbildungsgesetzes vorzugehen.