BGBl. II Nr. 305/2020
Grundausbildungsverordnung-PDion
Verordnung des Präsidenten des Nationalrates über die Grundausbildung für die Bediensteten der Parlamentsdirektion (Grundausbildungsverordnung-PDion)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 3neu
Organisation der Grundausbildung
Paragraph 3,
Die für Angelegenheiten der Grundausbildung zuständige Organisationseinheit der Parlamentsdirektion hat die Grundausbildung zu organisieren, die dienstrechtlich erforderlichen Maßnahmen einzuleiten und die Bediensteten in Fragen der Grundausbildung zu beraten.