(2)Absatz 2,Bedienstete der Verwendungs-/Entlohnungsgruppen A1, A2, v1 und v2 haben
eine interne Rotationsausbildung in der Dauer von mindestens einem Monat und
ein externes Praktikum in der Dauer von einem bis höchstens drei Monaten, allenfalls im Ausland,
zu absolvieren. Zudem haben sie eine Projektarbeit zu verfassen, deren Thema von der für Angelegenheiten der Grundausbildung zuständigen Organisationseinheit der Parlamentsdirektion unter Einbeziehung des oder der jeweiligen Dienstvorgesetzten festgelegt wird. Die Projektarbeit ist dem oder der Vorsitzenden des Prüfungssenats vorzulegen und wird im die modulare Grundausbildung abschließenden Fachgespräch mit dem oder der Bediensteten diskutiert und anschließend vom Prüfungssenat beurteilt.