Absatz eins,Arbeitsplätze der Type B müssen die Anforderungen an und Festlegungen für Arbeitsplätze der Type C erfüllen und zusätzlich folgende Anforderungen:
- Ziffer einssie müssen in eigenen, nur der betreffenden Tätigkeit dienenden Räumen eingerichtet sein;
- Ziffer 2die Oberfläche der Fußböden darf Flüssigkeiten nicht absorbieren;
- Ziffer 3die Fußböden und Wände, erforderlichenfalls auch die Decke, müssen mit einer abwaschbaren und flüssigkeitsundurchlässigen Schutzschicht versehen sein;
- Ziffer 4der Übergang zwischen Fußboden und Wänden muss fugenlos ausgeführt sein.