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BGBl. II Nr. 4/2020

kundgemacht 03.01.2020 RIS↗
Frauenförderungsplan BMNT 2019
Verordnung der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus betreffend den Frauenförderungsplan des Bundesministeriums für Nachhaltigkeit und Tourismus (Frauenförderungsplan BMNT 2019)
Kundmachung BGBl. II Nr. 4/2020× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Frauenförderungsplan BMNT 2019 neu § 0↗RIS↗
§ 12neu
in Kraft ab 04.01.2020 · idF BGBl. II Nr. 4/2020 § 12↗RIS↗

Weitere personelle Maßnahmen

Paragraph 12,

Die Umsetzung des Frauenförderungsplanes wird zudem durch folgende personelle Maßnahmen verfolgt:

  1. Ziffer eins
    Maßnahmen zur Frauenförderung, wie etwa Mentoringprogramme für Frauen, sind in das System der Personalplanung und Personalentwicklung zu integrieren;
  2. Ziffer 2
    Die Vertreterinnen und Vertreter des Dienstgebers, insbesondere der mit Personalagenden betrauten Abteilungen, sowie die Führungskräfte des Ressorts haben zu ergreifende Maßnahmen mitzutragen, sich an der Erarbeitung dieser zu beteiligen und so Vorbildfunktion zu übernehmen;
  3. Ziffer 3
    Im Rahmen der Mitarbeiterinnen- und Mitarbeitergespräche ist es Aufgabe der Führungskräfte, Frauen bei der Entwicklung ihrer Laufbahn aktiv zu unterstützen;
  4. Ziffer 4
    Vorgesetzte sind für die Umsetzung von frauenfördernden Maßnahmen durch begleitende Maßnahmen (zB Schulungen, Führungskräfteworkshop) zu sensibilisieren.
  5. Ziffer 5
    Bei Informationsveranstaltungen, Berufs- und Studieninformationsmessen, an denen das Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus teilnimmt, sowie bei der Selbstpräsentation des Ressorts im Internet sind insbesondere Frauen zu einer Bewerbung für traditionell männerdominierte Sparten wie beispielsweise Forstwirtschaft einzuladen.