BGBl. II Nr. 40/2020
Änderung der Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz-Durchführungsverordnung und der Asylgesetz-Durchführungsverordnung 2005
Verordnung des Bundesministers für Inneres, mit der die Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz-Durchführungsverordnung und die Asylgesetz-Durchführungsverordnung 2005 geändert werden
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 14geändert
Sprachliche Gleichbehandlung
§ 14.
Soweit in dieser Verordnung auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer alle Geschlechter in gleicher Weise. Bei der Anwendung der Bezeichnung auf bestimmte natürliche Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.