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BGBl. II Nr. 402/2020

kundgemacht 16.09.2020 RIS↗
Vertrauenswürdigkeitsprüfungs-Verordnung – VWP-V, Änderung der Sicherheitsakademie-Bildungsverordnung sowie Aufhebung der Ausbildungsverordnung Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung
Verordnung des Bundesministers für Inneres, mit der die Verordnung des Bundesministers für Inneres über die Themenbereiche, die Gegenstand der Vertrauenswürdigkeitsprüfung sind (Vertrauenswürdigkeitsprüfungs-Verordnung – VWP-V) erlassen, die Sicherheitsakademie-Bildungsverordnung geändert und die Ausbildungsverordnung Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung aufgehoben wird
Kundmachung BGBl. II Nr. 402/2020× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Vertrauenswürdigkeitsprüfungs-Verordnung (VWP-V) neu § 0↗RIS↗
§ 1neu
in Kraft ab 17.09.2020 · idF BGBl. II Nr. 402/2020 § 1↗RIS↗

Paragraph eins,

Die Vertrauenswürdigkeitsprüfung umfasst die Verarbeitung personenbezogener Daten ausschließlich zu den folgenden Themenbereichen:

  1. Ziffer eins
    zum Bediensteten
    1. Litera a
      Name, Titel und akademischer Grad, Wohnsitz, Staatsbürgerschaft, Geburtsort und -datum, Geschlecht, berufliche Tätigkeit und Nebenbeschäftigung, Ausbildung, religiöse Überzeugung;
    2. Litera b
      Sozialversicherungsnummer, Identitätsdokumente, Familienstand;
    3. Litera c
      Wehrdienstleistungen sowie Wehrersatzdienstleistungen im In- und Ausland;
    4. Litera d
      anhängige gerichtliche Strafverfahren, noch nicht getilgte gerichtliche Verurteilungen und vorbeugende Maßnahmen sowie sonstige strafrechtliche Maßnahmen, jeweils mit Relevanz für den polizeilichen Staatsschutz;
    5. Litera e
      anhängige Verwaltungsstrafverfahren, noch nicht getilgte verwaltungsbehördliche Strafen und verwaltungsbehördliche Maßnahmen, jeweils mit Relevanz für den polizeilichen Staatsschutz;
    6. Litera f
      anhängige Disziplinarverfahren und noch nicht getilgte Disziplinarstrafen, jeweils mit Relevanz für den polizeilichen Staatsschutz;
    7. Litera g
      Kontakte zu Personen, Gruppierungen, Organisationen, Nachrichten- und Geheimdiensten oder Bewegungen, bei denen sich eine Aufgabe auf dem Gebiet des Staatsschutzes stellen könnte;
    8. Litera h
      Aufenthalte in oder Beziehungen zu fremden Staaten, jeweils mit Relevanz für den polizeilichen Staatsschutz;
    9. Litera i
      Vermögensverhältnisse und finanzielle Verbindlichkeiten;
    10. Litera j
      Erkrankungen sowie Abhängigkeiten von Alkohol und Suchtmitteln;
    11. Litera k
      öffentlich sichtbare Nutzung von Online-Diensten, insbesondere Social Media-Plattformen, Internet-Foren oder eigenen Websites,
  2. Ziffer 2
    zu Eltern, Ehegatten, eingetragenem Partner, Lebenspartnern sowie zu mit dem Bediensteten im selben Haushalt lebenden Personen über 18 Jahren die Themenbereiche a), d), g) und h).