BGBl. II Nr. 406/2020
4. C-SchulampelphasenVO für Zentrallehranstalten und höhere land- und forstwirtschaftliche Lehranstalten sowie Änderung der 3. C-SchulampelphasenVO für Zentrallehranstalten und höhere land- und forstwirtschaftliche Lehranstalten und Änderung der COVID-19-Schulverordnung 2020/21
Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung, mit der die 4. C-SchulampelphasenVO für Zentrallehranstalten und höhere land- und forstwirtschaftliche Lehranstalten erlassen sowie die 3. C-SchulampelphasenVO für Zentrallehranstalten und höhere land- und forstwirtschaftliche Lehranstalten und die COVID-19-Schulverordnung 2020/21 geändert wird