Absatz eins,(1) Der Lehrberuf Assistent/Assistentin in der Sicherheitsverwaltung ist mit einer Lehrzeit von drei Jahren als Ausbildungsversuch eingerichtet.
BGBl. II Nr. 44/2020
Assistent/Assistentin in der Sicherheitsverwaltung-Ausbildungsordnung
Verordnung der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, mit der Ausbildungsvorschriften für den Lehrberuf Assistent/Assistentin in der Sicherheitsverwaltung (Assistent/Assistentin in der Sicherheitsverwaltung-Ausbildungsordnung) erlassen werden
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 1neu
Lehrberuf Assistent/Assistentin in der Sicherheitsverwaltung
Paragraph eins,
- Absatz 2,In die Ausbildung im Lehrberuf Assistent/Assistentin in der Sicherheitsverwaltung kann bis zum Ablauf des 31. August 2026 eingetreten werden.
- Absatz 3,In den Lehrverträgen, Lehrzeugnissen, Lehrabschlussprüfungszeugnissen und Lehrbriefen ist der Lehrberuf in der dem Geschlecht des Lehrlings entsprechenden Form (Sicherheitsverwaltungsassistent bzw. Sicherheitsverwaltungsassistentin) zu bezeichnen.