Absatz eins,Diese Verordnung tritt mit 1. Mai 2020 in Kraft.
BGBl. II Nr. 46/2020
Betriebsdienstleister/Betriebsdienstleisterin-Ausbildungsordnung
Verordnung der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, mit der Ausbildungsvorschriften für den Lehrberuf Betriebsdienstleister/Betriebsdienstleisterin (Betriebsdienstleister/Betriebsdienstleisterin-Ausbildungsordnung) erlassen werden
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 4neu
Inkrafttreten und Schlussbestimmungen
Paragraph 4,
- Absatz 2,Die Ausbildungsvorschriften für den Lehrberuf Betriebsdienstleistung, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 282 aus 2005,, treten mit Ablauf des 30. April 2020 außer Kraft.
- Absatz 3,Lehrlinge, die am 30. April 2020 im Lehrberuf Betriebsdienstleistung ausgebildet werden, können gemäß der in Absatz 2, angeführten Ausbildungsordnung weiter ausgebildet werden.
- Absatz 4,Die Lehrzeiten, die im Lehrberuf Betriebsdienstleistung gemäß den in Absatz 2, angeführten Ausbildungsvorschriften zurückgelegt wurden, sind auf die Lehrzeit im Lehrberuf Betriebsdienstleister/Betriebsdienstleisterin gemäß dieser Verordnung voll anzurechnen.