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BGBl. II Nr. 465/2020

kundgemacht 04.11.2020 RIS↗
Änderung der Prüfungsordnung AHS, der Prüfungsordnung BMHS, der Prüfungsordnung AHS-B, der Prüfungsordnung Kollegs und Sonderformen für Berufstätige an BMHS, der Externistenprüfungsverordnung sowie der Zeugnisformularverordnung
Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung, mit der die Prüfungsordnung AHS, die Prüfungsordnung BMHS, die Prüfungsordnung AHS-B, die Prüfungsordnung Kollegs und Sonderformen für Berufstätige an BMHS, die Externistenprüfungsverordnung sowie die Zeugnisformularverordnung geändert werden
Kundmachung BGBl. II Nr. 465/2020× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Prüfungsordnung BMHS 1810 § 0↗RIS↗
§ 70nneu
in Kraft ab 05.11.2020 · idF BGBl. II Nr. 465/2020 § 70n↗RIS↗

Klausurprüfung

Paragraph 70 n,

  1. Absatz eins,Die Klausurprüfung umfasst
    1. Ziffer eins
      eine Klausurarbeit im Prüfungsgebiet „Deutsch“ gemäß Paragraph 12, Absatz eins, Ziffer eins,,
    2. Ziffer 2
      nach Wahl der Prüfungskandidatin bzw. des Prüfungskandidaten eine oder zwei Klausurarbeiten in den Prüfungsgebieten
      1. Litera a
        „Lebende Fremdsprache“ gemäß Paragraph 12, Absatz eins, Ziffer 2, oder
      2. Litera b
        „Angewandte Mathematik“ gemäß Paragraph 12, Absatz eins, Ziffer 3, und
    3. Ziffer 3
      eine Klausurarbeit im Prüfungsgebiet „Betriebswirtschaftliche Fachklausur“ (360 Minuten, schriftlich).
  2. Absatz 2,Das Prüfungsgebiet „Lebende Fremdsprache“ gemäß Absatz eins, Ziffer 2, Litera a, umfasst den Pflichtgegenstand „Englisch einschließlich Wirtschaftssprache“.
  3. Absatz 3,Das Prüfungsgebiet „Angewandte Mathematik“ gemäß Absatz eins, Ziffer 2, Litera b, umfasst den Pflichtgegenstand „Mathematik und angewandte Mathematik“.
  4. Absatz 4,Das Prüfungsgebiet „Betriebswirtschaftliche Fachklausur“ gemäß Absatz eins, Ziffer 3, umfasst
    1. Ziffer eins
      den Pflichtgegenstand „Betriebswirtschaft“ und
    2. Ziffer 2
      den Pflichtgegenstand „Unternehmensrechnung“ und
    3. Ziffer 3
      die Teilbereiche „Übungsfirma“ und „Case Studies“ des Pflichtgegenstandes „Business Training, Projektmanagement, Übungsfirma und Case Studies“.