die Verordnung der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur über den Ersatz der Aufwendungen für die Mitglieder des wissenschaftlichen Beirates des Bundesinstitutes für Bildungsforschung, Innovation und Entwicklung des österreichischen Schulwesens (BIFIE-WB-Aufwandersatzverordnung), Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 141 aus 2008,, sowie
BGBl. II Nr. 466/2020
Ersatz der Aufwendungen für die Mitglieder des wissenschaftlichen Beirates des Institutes des Bundes für Qualitätssicherung im österreichischen Schulwesen (IQS-WB-Aufwandersatzverordnung)
Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung über den Ersatz der Aufwendungen für die Mitglieder des wissenschaftlichen Beirates des Institutes des Bundes für Qualitätssicherung im österreichischen Schulwesen (IQS-WB-Aufwandersatzverordnung)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 7neu
Außerkrafttreten anderer Rechtsvorschriften
Paragraph 7,
Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung treten
- Ziffer eins
- Ziffer 2die Verordnung der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur über den Ersatz der Aufwendungen für die Mitglieder des Aufsichtsrates des Bundesinstitutes für Bildungsforschung, Innovation und Entwicklung des österreichischen Schulwesens (BIFIE-AR-Aufwandersatzverordnung), Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 140 aus 2008,,
außer Kraft.