Absatz eins,Für die Kennzeichnung von Schusswaffen und wesentlichen Bestandteilen von Schusswaffen ist das lateinische Alphabet zu verwenden.
BGBl. II Nr. 480/2020
Schusswaffenkennzeichnungsverordnung – SchKV
Verordnung des Bundesministers für Inneres über die technischen Spezifikationen für die Kennzeichnung von Schusswaffen und wesentlichen Bestandteilen von Schusswaffen (Schusswaffenkennzeichnungsverordnung – SchKV)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 3neu
Alphabet und Zahlensystem
Paragraph 3,
- Absatz 2,Für die Kennzeichnung von Schusswaffen und wesentlichen Bestandteilen von Schusswaffen ist das arabische oder römische Zahlensystem zu verwenden.