BGBl. II Nr. 535/2020
Zentrale Rufnummern-Datenbank Verordnung – ZR-DBV
Verordnung der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR-GmbH) betreffend die Erfassung und Zurverfügungstellung von Daten im Zusammenhang mit der Zuteilung und Nutzung von Rufnummern in einer zentralen Datenbank (Zentrale Rufnummern-Datenbank Verordnung – ZR-DBV)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 15neu
Verweise
Paragraph 15,
Verweise in dieser Verordnung auf Bundesgesetze oder andere Verordnungen sind als Verweise auf die jeweils geltende Fassung zu verstehen.