Absatz eins,Historische Daten betreffend Datenbanktransaktionen stehen für Datenbanknutzer für die vergangenen sechs Monate zur Abfrage bereit.
BGBl. II Nr. 535/2020
Zentrale Rufnummern-Datenbank Verordnung – ZR-DBV
Verordnung der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR-GmbH) betreffend die Erfassung und Zurverfügungstellung von Daten im Zusammenhang mit der Zuteilung und Nutzung von Rufnummern in einer zentralen Datenbank (Zentrale Rufnummern-Datenbank Verordnung – ZR-DBV)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 8neu
Historische Daten
Paragraph 8,
- Absatz 2,Alle historischen Datenbanktransaktionen sind von der RTR-GmbH nach höchstens drei Jahren zu löschen.