Absatz eins,(1) Der Lehrberuf Eventkaufmann/Eventkauffrau ist mit einer Lehrzeit von drei Jahren als Ausbildungsversuch eingerichtet.
BGBl. II Nr. 54/2020
Eventkaufmann/Eventkauffrau-Ausbildungsordnung
Verordnung der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, mit der Ausbildungsvorschriften für den Lehrberuf Eventkaufmann/Eventkauffrau (Eventkaufmann/Eventkauffrau-Ausbildungsordnung) erlassen werden
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 1neu
Lehrberuf Eventkaufmann/Eventkauffrau
Paragraph eins,
- Absatz 2,In die Ausbildung im Lehrberuf Eventkaufmann/Eventkauffrau kann bis zum Ablauf des 31. August 2026 eingetreten werden.
- Absatz 3,In den Lehrverträgen, Lehrzeugnissen, Lehrabschlussprüfungszeugnissen und Lehrbriefen ist der Lehrberuf in der dem Geschlecht des Lehrlings entsprechenden Form (Eventkaufmann bzw. Eventkauffrau) zu bezeichnen.