Absatz eins,Zu melden sind Wertpapier-Eigenbestände, die nicht auf einem inländischen Depot zur Verwahrung oder Verwaltung liegen gemäß dem Erhebungsschaubild AWWPA (Anlage F). Hierunter fallen Wertpapiere, die
- Ziffer einsauf einem ausländischen Depot,
- Ziffer 2in Eigenverwahrung (z. B. physisch, Aktienbuch),
- Ziffer 3mittels Kryptoanlage (z. B. Blockchain),
- Ziffer 4mittels anderer Verwahrung oder Verwaltung gehalten werden.