BGBl. II Nr. 604/2020
Brexit-Durchführungsverordnung – Brexit-DV
Verordnung des Bundesministers für Inneres zur Durchführung der Bestimmungen hinsichtlich Aufenthalt und Aufenthaltsbeendigung im Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft (Brexit-Durchführungsverordnung – Brexit-DV)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 12neu
Inkrafttreten
Paragraph 12,
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2021 in Kraft. Die Anlage B tritt mit Ablauf des 28. Februar 2021 außer Kraft.