BGBl. II Nr. 607/2020
Änderung der Sprengelverordnung für den Strafvollzug und der Verordnung über die Einrichtung von Außenstellen in Justizanstalten
Verordnung der Bundesministerin für Justiz, mit der die Verordnung über die Zuständigkeit der Anstalten zum Vollzug von Freiheitsstrafen und der mit Freiheitsentziehung verbundenen vorbeugenden Maßnahmen an Erwachsenen und an Jugendlichen (Sprengelverordnung für den Strafvollzug) und die Verordnung über die Einrichtung von Außenstellen in Justizanstalten geändert werden
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 4geändertAbs 1; Abs 2 (neu)
§ 4.
(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2020 in Kraft.
(2) § 3 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 607/2020 tritt mit 1. Jänner 2021 in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2023 außer Kraft.