BGBl. II Nr. 614/2020
Änderung der Umsatzsteuer-Bildungsleistungsverordnung, UStBLV
Verordnung des Bundesministers für Finanzen, mit der die Verordnung über das Vorliegen einer vergleichbaren Zielsetzung bei Bildungsleistungen (Umsatzsteuer-Bildungsleistungsverordnung, UStBLV) geändert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 3geändertText, Z 2 (neu)
@@ § 3. 1.
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2019 in Kraft und ist erstmals auf Umsätze und sonstige Sachverhalte anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2018 ausgeführt werden bzw. sich ereignen.
2. § 1 Z 2 und 3 idF BGBl. II Nr. 614/2020 treten mit 1. Jänner 2021 in Kraft und sind erstmals auf Umsätze und sonstige Sachverhalte anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2020 ausgeführt werden bzw. sich ereignen.