Absatz eins,Diese Verordnung tritt mit 1. Mai 2020 in Kraft.
BGBl. II Nr. 62/2020
Industriekaufmann/Industriekauffrau-Ausbildungsordnung
Verordnung der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, mit der Ausbildungsvorschriften für den Lehrberuf Industriekaufmann/Industriekauffrau (Industriekaufmann/Industriekauffrau-Ausbildungsordnung) erlassen werden
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 5neu
Inkrafttreten und Schlussbestimmungen
Paragraph 5,
- Absatz 2,Die Ausbildungsvorschriften für den Lehrberuf Industriekaufmann/Industriekauffrau, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 11 aus 2004,, in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 177 aus 2005,, treten mit Ablauf des 30. April 2020 außer Kraft.
- Absatz 3,Lehrlinge, die am 30. April 2020 im Lehrberuf Industriekaufmann/Industriekauffrau ausgebildet werden, können gemäß den in Absatz 2, angeführten Ausbildungsvorschriften weiter ausgebildet werden.
- Absatz 4,Die Lehrzeiten, die im Lehrberuf Industriekaufmann/Industriekauffrau gemäß den in Absatz 2, angeführten Ausbildungsvorschriften zurückgelegt wurden, sind auf die Lehrzeit im Lehrberuf Industriekaufmann/Industriekauffrau gemäß dieser Verordnung voll anzurechnen.