Absatz eins,(1) Der Lehrberuf Sportadministrator/Sportadministratorin ist mit einer Lehrzeit von drei Jahren eingerichtet.
BGBl. II Nr. 70/2020
Sportadministrator/Sportadministratorin-Ausbildungsordnung
Verordnung der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, mit der Ausbildungsvorschriften für den Lehrberuf Sportadministrator/Sportadministratorin (Sportadministrator/Sportadministratorin-Ausbildungsordnung) erlassen werden
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 1neu
Lehrberuf Sportadministrator/Sportadministratorin
Paragraph eins,
- Absatz 2,In den Lehrverträgen, Lehrzeugnissen, Lehrabschlussprüfungszeugnissen und Lehrbriefen ist der Lehrberuf in der dem Geschlecht des Lehrlings entsprechenden Form (Sportadministrator bzw. Sportadministratorin) zu bezeichnen.