Absatz eins,Diese Verordnung tritt mit 1. Mai 2020 in Kraft.
BGBl. II Nr. 70/2020
Sportadministrator/Sportadministratorin-Ausbildungsordnung
Verordnung der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, mit der Ausbildungsvorschriften für den Lehrberuf Sportadministrator/Sportadministratorin (Sportadministrator/Sportadministratorin-Ausbildungsordnung) erlassen werden
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 4neu
Inkrafttreten und Schlussbestimmungen
Paragraph 4,
- Absatz 2,Die Ausbildungsvorschriften für den Lehrberuf Sportadministration, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 271 aus 2006,, in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 457 aus 2011,, treten mit Ablauf des 30. April 2020 außer Kraft.
- Absatz 3,Lehrlinge, die am 30. April 2020 im Lehrberuf Sportadministration ausgebildet werden, können gemäß der in Absatz 2, angeführten Ausbildungsordnung weiter ausgebildet werden.
- Absatz 4,Die Lehrzeiten, die im Lehrberuf Sportadministration gemäß den in Absatz 2, angeführten Ausbildungsvorschriften zurückgelegt wurden, sind auf die Lehrzeit im Lehrberuf Sportadministrator/Sportadministratorin gemäß dieser Verordnung voll anzurechnen.