Absatz eins,(1) Der Lehrberuf Verwaltungsassistent/Verwaltungsassistentin ist mit einer Lehrzeit von drei Jahren eingerichtet.
BGBl. II Nr. 73/2020
Verwaltungsassistent/Verwaltungsassistentin-Ausbildungsordnung
Verordnung der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, mit der Ausbildungsvorschriften für den Lehrberuf Verwaltungsassistent/Verwaltungsassistentin (Verwaltungsassistent/Verwaltungsassistentin-Ausbildungsordnung) erlassen werden
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 1neu
Lehrberuf Verwaltungsassistent/Verwaltungsassistentin
Paragraph eins,
- Absatz 2,In den Lehrverträgen, Lehrzeugnissen, Lehrabschlussprüfungszeugnissen und Lehrbriefen ist der Lehrberuf in der dem Geschlecht des Lehrlings entsprechenden Form (Verwaltungsassistent bzw. Verwaltungsassistentin) zu bezeichnen.