BGBl. I Nr. 117/2020
Schusswaffenkennzeichnungsgesetz – SchKG und Änderung des EU-Polizeikooperationsgesetzes
Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Kennzeichnung von Schusswaffen und wesentlichen Bestandteilen von Schusswaffen (Schusswaffenkennzeichnungsgesetz – SchKG) erlassen und das EU-Polizeikooperationsgesetz geändert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 6neu
Sprachliche Gleichbehandlung
Paragraph 6,
Soweit in diesem Bundesgesetz auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in der männlichen Form angeführt sind, beziehen sie sich auf alle Geschlechter in gleicher Weise.