BGBl. I Nr. 145/2020
Änderung des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes, des Asylgesetzes 2005 und des BFA-Verfahrensgesetzes
Bundesgesetz, mit dem das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, das Asylgesetz 2005 und das BFA-Verfahrensgesetz geändert werden
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 80geändertAbs 2
Verweisungen
§ 80.
(1) Soweit in diesem Bundesgesetz auf Bestimmungen anderer Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.
(2) Soweit in diesem Bundesgesetz auf die AuslBVO oder die PersGV 2014 2018 verwiesen wird, bezieht sich dies auf die Rechtsnorm zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Verweises nach diesem Bundesgesetz.