BGBl. I Nr. 169/2020
Änderung des E-Government-Gesetzes, des Passgesetzes 1992, des Führerscheingesetzes und des Kraftfahrgesetzes 1967
Bundesgesetz, mit dem das E-Government-Gesetz, das Passgesetz 1992, das Führerscheingesetz und das Kraftfahrgesetz 1967 geändert werden
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 23geändert
7. Abschnitt
Übergangs- und Schlussbestimmungen
Sprachliche Gleichbehandlung
§ 23.
Soweit in diesem Artikel auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer alle Geschlechter in gleicher Weise.
Schlagworte