BGBl. I Nr. 170/2020
Änderung des Arbeitsverfassungsgesetzes und des Post-Betriebsverfassungsgesetzes
Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsverfassungsgesetz und das Post-Betriebsverfassungsgesetz geändert werden
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 149geändert
Einsichtnahme
§ 149.
Die vom Bundeseinigungsamt beschlossenen Mindestlohntarife, Satzungen und Lehrlingsentschädigungen Lehrlingseinkommen und die beim Bundesministerium für soziale Verwaltung hinterlegten Kollektivverträge können während der Amtsstunden von jedermann eingesehen werden.