BGBl. I Nr. 50/2020
Strahlenschutzgesetz 2020 – StrSchG 2020
Bundesgesetz über Maßnahmen zum Schutz vor Gefahren durch ionisierende Strahlung (Strahlenschutzgesetz 2020 – StrSchG 2020)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 10neu
Altersbegrenzung für strahlenexponierte Arbeitskräfte
Paragraph 10,
Personen unter 18 Jahren dürfen mit keiner Arbeit beauftragt werden, die sie zu strahlenexponierten Arbeitskräften macht. Davon ausgenommen sind Personen zwischen 16 und 18 Jahren, deren Ausbildung oder Studium es erfordert, mit Strahlenquellen zu arbeiten.